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Beskrivelse
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung des Datenverarbeiters beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden grenzuberschreitenden Datenflusse nimmt auch diese Arbeit eine grenzuberschreitende Perspektive ein. Ausgehend von der europaischen Datenschutzrichtlinie, die in Art. 23 die Einfuhrung einer Haftung anordnet, wird dessen Umsetzung in Deutschland und Grossbritannien untersucht. Das Ergebnis: Weder Grossbritannien noch Deutschland haben Art. 23 richtlinienkonform umgesetzt. Dies ist aber auch auf den europaischen Gesetzgeber zuruckzufuhren, dem es an einheitlicher zivilrechtlicher Terminologie fehlt.