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Beskrivelse
In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung auch unter dem Einfluss von Vorgaben der Europaischen Gemeinschaft versucht, wirksamere strafrechtliche Mittel gegen Rechtsverstoesse von juristischen Personen und Personenvereinigungen zu schaffen. Dabei tritt zunehmend der Widerspruch von Verbandssanktionen zum im deutschen Strafrecht fest verankerten Schuldprinzip hervor. Die sich hieraus ergebenden Probleme, besonders der Handlungs- und Schuldfahigkeit juristischer Personen, sind Gegenstand der Untersuchung. Es wird gezeigt, dass die aktuelle Rechtslage dem Phanomen der Verbandsdelinquenz zwar wirkungsvolle Sanktionen entgegenzusetzen hat, dass sich im Ergebnis aber nur schuldunabhangige Verbandssanktionen in das dogmatische System des deutschen Schuldstrafrechts einfugen lassen.