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Beskrivelse
In der Endphase der parlamentarischen Debatte wurde der Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen AErztekammern) in 16 Abs. 1 Satz 1 TPG in einer Art Pilotprojekt weitreichende Regelungskompetenzen ubertragen. Danach hat die Bundesarztekammer fur den Bereich der Organtransplantation die Kompetenz, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen. Da es an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Richtlinienkompetenz fehlt, dauern die Meinungsverschiedenheiten zur Frage der Verfassungsmassigkeit an. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Qualifizierung der Richtlinien und der Frage, ob diese verfassungsgemass sind, also dem Bestimmtheitsgebot und der Wesentlichkeitstheorie genugen.