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Beskrivelse
Die rechtliche Behandlung von Insidergeschaften des geschaftsfuhrenden Alleingesellschafters mit der Einmann-Gesellschaft bildet ein ebenso traditionelles wie aktuelles Problem. Mit Neueinfugung des 35 IV GmbHG ist der Gesetzgeber im Rahmen der GmbH-Novelle von 1980 einer uber Jahre hinweg gewachsenen hochstrichterlichen Rechtsprechung entgegengetreten. Weder die zitierte Regelung der GmbH-Novelle noch die bisherige Rechtsprechung fuhren jedoch zu der fur den Rechtsverkehr notwendigen laufenden Unterscheidung zwischen Mehrpersonen-Gesellschaft und Einmann-Gesellschaft, insbesondere bleibt die Publizitatsfunktion des Handelsregisters im Regelfall fiktiv. Dieses Defizit will die vorliegende Arbeit zu schliessen versuchen, indem fur den Realtypus -Einmann-Gesellschaft- die gesetzessystematische Integration eines Firmenzusatzes (E-GmbH; E-GmbH & Co. KG, E-AG) vorgeschlagen wird. Dieser Firmenzusatz soll die Effizienz des Glaubigerschutzes steigern, auf die spezifische Gefahr der Vermogensverschiebung bei der Einmann-Gesellschaft hinweisen und Rechtsformenwahrheit durch Typenwahrheit ersetzen."