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Beskrivelse
Die Arbeit zeigt, dass Reformbedarf im Recht der Adoption von Stiefkindern, Verwandten und Volljahrigen/Erwachsenen besteht, da der Status quo der Adoptionspraxis nicht mehr dem vom Gesetzgeber 1976 gezeichneten Leitbild entspricht, das bis heute dem Adoptionsrecht zugrunde liegt. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss jede Minderjahrigenadoption das Kindeswohl fordern. Bei der Minderjahrigenadoption ist die Stiefkindadoption haufiger als die vom Gesetzgeber als Regelfall eingestufte Fremdadoption. Dies ist problematisch, da Stiefkindadoptionen nur selten das Kindeswohl fordern. Sie dienen zumeist ausschliesslich den Interessen der an der Adoption beteiligten Erwachsenen. Die Verwandtenadoption fuhrt auf der Rechtsfolgenseite zu einer dem Kindeswohl abtraglichen Mehrung und Verwirrung der Verwandtschaftsverhaltnisse. Die sehr haufig auf familienfremden Motiven fussende und nur fur Ausnahmefalle gedachte Volljahrigenadoption ist gar dabei, die Minderjahrigenadoption zahlenmassig zu uberholen.