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Beskrivelse
Die Aarhus-Konvention gilt als der Rechtsschutzmotor" in der Entwicklung des jungeren Umweltvolkerrechts, zumal hier zum ersten Mal in einem volkerrechtlichen Dokument Mitgliedern der Offentlichkeit ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umweltinformation, Verfahrensbeteiligung und Zugang zu Gerichten eingeraumt wird. Vor dem Hintergrund des mit Vollzugsdefiziten als standigem Problem zu kampfenden Umweltbereiches ist es Ziel, die Zivilgesellschaft fur die Durchsetzung des Rechts zu mobilisieren. Im Vordergrund steht die Effektuierung des unter Umsetzungsmangeln leidenden Rechtsbereichs, wohingegen dem Schutz individueller Belange des Einzelnen nur sekundare Bedeutung zukommt. Damit wird auch zunehmend die Entwicklung eines neuen Verstandnisses subjektiver Rechte bedingt. Eine Anforderung, die nachwievor so manche Vertragspartei vor besondere Umsetzungsherausforderungen stellt. - Der Versuch einer Klarung der Rechtsschutzanforderungen der Aarhus-Konvention angesichts noch immer zahlreicher drangender Umsetzungsfragen."