Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Fragestellung, ob und inwieweit es zwischen den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten, dem Urteils- und dem Beschlussverfahren, zu einer prozessualen Bindungswirkung kommen kann. Mangels verfahrensgesetzlicher Regelungen oder einer gesetzlich angeordneten Rechtskrafterstreckung ist eine Harmonisierung der Entscheidungsfindung beider Verfahren nicht von vornherein gewahrleistet. Die Klarung dieser Problematik macht eine Auseinandersetzung mit den allgemein anerkannten zivilprozessualen Grundsatzen sowie mit grundlegenden Streitfragen des Prozessrechts notwendig und beruhrt zugleich in vielfaltiger Weise das materielle Arbeitsrecht. Das Ergebnis der Untersuchung ist die Herleitung und Begrundung einer rechtlich verbindlichen Erweiterung der Rechtskraftwirkung eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses uber den Kreis der Verfahrensbeteiligten hinaus.