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Beskrivelse
Das Finanztransfergeschaft als Zahlungsinstrument des Massenverkehrs fur Kleinbetrage hat sich etabliert. Der groesste Anbieter wickelt im Jahr mehr als 275 Millionen Finanztransferauftrage ab. Zunehmend entwickelt sich das Finanztransfergeschaft, wie es die spezialisierten Anbieter betreiben, auch als Alternative zur herkoemmlichen UEberweisung, da es schneller und flexibler ist. Gefoerdert wird diese Konkurrenzsituation zum Zahlungsverkehrsgeschaft der Kreditinstitute durch eine fur die Finanztransferunternehmen vorteilhafte Rechtslage. Das Finanztransfergeschaft ist zivilrechtlich als entgeltlicher Geschaftsbesorgungsvertrag einzuordnen. Als solcher unterliegt es keinen speziellen Transparenzvorgaben, Ausfuhrungsfristen oder Haftungsregelungen, wie das fur die UEberweisung in den 676a ff. BGB der Fall ist. Aufsichtsrechtlich werden die spezialisierten Anbieter des Finanztransfergeschafts als Finanzdienstleistungsinstitute behandelt, die einer vereinfachten Aufsicht unterliegen. Auch die bevorstehende Umsetzung des Vorschlags fur eine Richtlinie uber Zahlungsinstrumente im Binnenmarkt wird an der privilegierten Stellung von Finanztransferunternehmen im Wesentlichen nichts andern.