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Beskrivelse
Rechtsetzung ist im demokratischen Rechtsstaat nicht auf die Legislative beschrankt. Auch der Judikative kommt die Aufgabe der Rechtsetzung dort zu, wo Normzweckverwirklichung zu scheitern droht oder Normzwecke entfallen sind. Am Beispiel der Entscheidung des BGH zur Rechtsfahigkeit der Wohnungseigentumergemeinschaft wird deutlich, dass die Grenzen erlaubter Rechtsfortbildung immer wieder uberschritten werden. Die Arbeit zeigt auch, dass unerlaubte Rechtsfortbildung nicht nur grundsatzliche Bedenken wegen Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips aufwirft, sondern die vermeintliche Problemloesung oft neue Probleme schafft. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Normierung der Rechtsfahigkeit fand eine umfassende Folgenabschatzung nicht statt, was anhand ausgewahlter Folgeprobleme verdeutlicht wird.