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Beskrivelse
Wenn mehrere Richter zur Entscheidung desselben Falles berufen sind, verschrankt sich die Aufgabe der normgebundenen Rechtserkenntnis mit der einer kollektiven Entscheidungsfindung ("group choice"). Die resultierenden Schwierigkeiten und Losungsverfahren werden seit der Antike diskutiert. Unterschiedliche Regelungen in europaischen Justiztraditionen werden dadurch gepragt, ob das Verfahrensergebnis in einem Kollegialakt oder in einer Mehrheit von Einzelerkenntnissen besteht.Abgesehen von Problemen der Mehrheitsbildung bei quantitativen oder qualitativen Divergenzen uber den Urteilstenor zwingt die Begrundungspflicht zur Findung von zugleich mehrheitsgetragenen wie stimmigen Urteilsgrunden. Dies fuhrt auf die Frage, ob die juristische Methode, die Singularmethode ist, nicht einer Erweiterung bedarf, die den Einigungsprozess im Richterkollegium einer nachvollziehbaren Methodik unterwirft.