Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Dass zum Staat eine Verfassung gehort, ist heute nicht mehr strittig, ob zur Verfassung ein Verfassungsgericht gehort, dagegen sehr wohl. Paradigmatisch ist der Streit zwischen zwei der bedeutendsten Juristen der ersten Halfte des 20. Jahrhunderts ausgetragen worden, Hans Kelsen und Carl Schmitt. Kelsen sah in der Verfassungsgerichtsbarkeit eine logische Folge der Verfassung, Schmitt verwarf sie, weil er einen anderen Huter der Verfassung im Sinn hatte. Die zweite Halfte des 20. Jahrhunderts gab Kelsen recht. Allenthalben wurden Verfassungsgerichte gegrundet. Im beginnenden 21. Jahrhundert regt sich wieder verstarkt die Kritik. Letztlich geht es dabei immer um das Verhaltnis von Recht und Politik. So auch in dieser kleinen Schrift.