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Beskrivelse
Die Verfasser haben im Auftrag der deutschen chemischen Industrie zusammen mit Unternehmens- und Verbandsexperten Mustervertrage fur zwei in der Praxis haufig vorkommende Fallkonstellationen erarbeitetSie betreffen zum einen die vertragliche Bestellung eines Alleinvertreters nach Art. 8 REACHVO durch einen aussereuropaischen Hersteller, wonach der Alleinvertreter mit Sitz in der EU die Registrierung fur den aussereuropaischen Hersteller durchfuhrtZum anderen betreffen sie die in der chemischen Industrie weit verbreitete Lohnherstellung. Nach der REACH-VO ist der Lohnhersteller registrierungspflichtig. Dies erfordert erganzende vertragliche Regeln zum Lohnherstellungsvertrag.