Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Studie unterscheidet sich durch die Konzentration auf die spezifisch natur- bzw. vernunftrechtlichen Lehrst?cke des Strafrechts von entsprechenden Forschungen in den benachbarten Disziplinen wie der Strafrechtsgeschichte oder den Kulturwissenschaften.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Strafrechtsphilosophie der neuzeitlichen Naturrechtslehre ein Ergebnis einer Anwendung s?kularer Prinzipien auf das Problemfeld staatlicher Strafe ist. Behandelt werden die strafrechtstheoretischen ?berlegungen von Grotius, Hobbes, Pufendorf, Wolff, Beccaria und Kant im Hinblick auf die Frage nach dem Ursprung bzw. Geltungsgrund der Strafkompetenz und dem Strafzweck (Abschreckung, Besserung oder Vergeltung). Dar?ber hinaus werden die Gr?nde der Affinit?t der Strafrechtstheorie zu deterministischen psychologischen Modellen sowie die Kritik der kriminalpolitischen Aufkl?rung an der Strafpraxis des Ancien R?gime untersucht.
Weil die Naturrechtslehrer im 17. und 18. Jahrhundert in erster Linie an der philosophischen Rechtfertigung der Strafe bzw. der Legitimation der staatlichen Strafgewalt interessiert sind, spielen die soziologischen oder gesellschaftstheoretischen Aspekte der Kriminalit?t bei ihnen kaum eine Rolle. Die Naturrechtstheoretiker interessieren sich m. a. W. nur f?r die Geltungsbedingungen des Strafrechts, w?hrend die Fragen der Genesis kriminellen Verhaltens weitgehend ignoriert werden. Aber gerade die Konzentration des Blicks auf die spezifisch rechtsphilosophischen Argumetationen er?ffnet einen neuen Blick auf die Strafrechtsphilosophie der Aufkl?rungsepoche.