Du er ikke logget ind
Beskrivelse
English summary: Marion Trulsen deals with the most significant limit to testamentary freedom, which is in her opinion the German right to a compulsory portion, and compares this to its English counterpart. Each of the legal systems has a different approach. In Germany the spouse, the descendants as well as the parents receive a compulsory portion amounting to one half of the statutory portion of the deceased's estate as soon as they have been disinherited. In England on the other hand the spouse, the unmarried life partner, descendants and those persons who up to that time had been receiving financial support from the deceased can apply to the court for adequate support from the deceased's estate if they are not receiving adequate financial support because of the will or because of the legal succession to the estate. German description: Inwieweit darf ein Erblasser seine Angehorigen enterben? Marion Trulsen befasst sich mit einem Teilgebiet des Erbrechts, namlich mit der wichtigsten Grenze der Testierfreiheit: dem deutschen Pflichtteilsrecht, das sie dem englischen Gegenstuck, der family provision, vergleichend gegenuberstellt. Beide Rechtsordnungen wahlen dabei einen unterschiedlichen Ansatz: In Deutschland erhalten der Ehegatte, Abkommlinge sowie die Eltern einen Pflichtteil in Hohe der Halfte des gesetzlichen Erbteils, sobald sie enterbt worden sind. In England hingegen konnen der Ehegatte, der nichteheliche Lebenspartner, Abkommlinge und Personen, die bisher Unterhalt vom Erblasser bezogen, bei Gericht einen Antrag auf angemessene Versorgung aus dem Nachlass stellen, wenn sie im Ausnahmefalle aufgrund des Testamentes oder auch aufgrund gesetzlicher Erbfolge unangemessen versorgt sind. Bei der ausfuhrlich dargestellten Bewertung der unterschiedlichen Rechtsordnungen zeigt sich, dass zwar hinsichtlich einzelner Gesichtspunkte die eine oder andere Regelung uberzeugender ist. Ein eindeutiger Vorzug einer Rechtsordnung insgesamt lasst sich jedoch nicht feststellen; vielmehr ist zu beachten, dass beide Lander verschiedene langjahrige Traditionen besitzen.