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Beskrivelse
Compliance ist elementarer Bestandteil sorgfaltiger Unternehmensfuhrung. Eine generelle Rechtspflicht zur Einrichtung eines Compliance-Systems gibt es weder in der unverbundenen Kapitalgesellschaft noch im Konzern, so der Autor. Dennoch ist zu fragen, ob Geschaftsleiter einer Obergesellschaft zu Compliance-Massnahmen in Bezug auf Konzerngesellschaften verpflichtet sind und bei dortigen Compliance-Verstoessen haften. Zwingend einzuhalten ist, nach Auffassung des Autors, in AG und GmbH eine Compliance-Pflichten-Trias unter Beachtung der Business Judgment Rule. Die konzernrechtlichen Grenzen der Leitungsbefugnisse der Organe der Obergesellschaft pragen diese Compliance-Pflichten-Trias im Konzern.