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Beskrivelse
Mit dem Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europaischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europaischen Burgerbeauftragten Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Die vertragliche Normierung der Rechtsbehelfe stand im Zeichen der Bemuhungen der EU um mehr Burgernahe und einer starkeren Identifikation der Burger mit Europa. Trotzdem scheint die Begeisterung der Burger fur Europa stetig abzunehmen, so dass sich die Frage stellt, ob Burgerbeauftragter und Petitionsausschuss moeglicherweise versagt haben. Diese Arbeit will aufzeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, von den europarechtlichen aussergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen. Das Nebeneinander von Petitionen und Beschwerden sowie der Einrichtungen, die fur ihre Behandlung zustandig sind, bilden einen Schwerpunkt dieser Arbeit. Neben der ausfuhrlichen Besprechung der Voraussetzungen ihrer Einreichung, ihrer Funktionen und der Darstellung der Arbeitsweise von Petitionsausschuss und Burgerbeauftragtem, wird gezeigt, wie sich Petitionen und Beschwerden im gemeinschaftsrechtlichen System des aussergerichtlichen Rechtsschutzes erganzen und wann ihre Einreichung Erfolg verspricht.