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Beskrivelse
Bis zur Einfuhrung eines kircheneigenen zweistufigen Rechtsschutzsystems fur kirchliche Arbeitssachen durch Etablierung kircheneigener Gerichte lag u. a. die Aufgabe und die Kompetenz zur Schlichtung und zur streitigen Entscheidung von Regelungs- oder Rechtsfragen, die ihre Wurzeln in der MAVO hatten, bei den in der Regel auf dioezesaner Ebene angesiedelten Schlichtungsstellen. Entsprechend der inneren Ordnung der katholischen Kirche entfaltete sich die Rechtsprechungstatigkeit der Schlichtungsstellen innerhalb der raumlichen Grenzen des jeweiligen (Erz-)Bistums. Weder existierte eine amtliche Sammlung, in der Entscheidungen der Schlichtungsstellen von grundlegender Bedeutung Aufnahme hatten finden koennen, noch war eine regelmassige Veroeffentlichung zum Beispiel in den Bistumsblattern der (Erz-)Dioezesen vorgesehen. Damit war es sowohl den Mitgliedern der jeweiligen Schlichtungsstellen als auch der verschiedenen Mitarbeitervertretungen nicht moeglich, unmittelbar Einblick in die Rechtsprechungstatigkeit der Schlichtungsstellen zu nehmen. Darzustellen, auf welcher Rechtsgrundlage aus staatskirchenrechtlicher und innerkirchlicher Sicht sich uber die Grenzen der jeweiligen Hirtengewalt des (Erz-)Bischofs hinaus einheitliche Rechtsgrundsatze herausbilden konnten und in welchem Umfang - evtl. gepragt durch das Selbstverstandnis der katholischen Kirche - in vergleichbaren Sachverhalten Sonderpositionen gegenuber der Rechtslage im Betriebsverfassungsrecht eingenommen wurden, ist Gegenstand dieser Arbeit.