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Beskrivelse
Seit langem werden in der Rechtsprechung und Literatur unter der Bezeichnung "Ordnungs-" bzw. "Sollvorschriften" Verfahrensvorschriften fur den Strafprozess erortert, deren Nichtanwendung grundsatzlich nicht die Revision begrunden soll. Nach einer Bestandsaufnahme untersucht die Autorin die Rechtsnatur dieser Vorschriften. Danach sind diese Vorschriften Rechtsnormen, auch im Sinne des Revisionsrechts. Viele sind Sollvorschriften in dem Sinne, dass es im Ermessen ihres Anwenders steht, von ihnen in Ausnahmefallen abzuweichen. Ihre Nichtbeachtung ist nicht sanktionslos, sondern unterliegt der Kontrolle durch das Revisionsgericht auf Ermessensfehler. Fur eine erfolgreiche Revision muss sie den Schutzzweck haben, ein durch ihre Verletzung verursachtes Urteil zu verhindern."