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Beskrivelse
Die Arbeit versucht ausgehend vom Chemikaliengesetz eine Konkretisierung der umweltrechtlichen Schutzguter "Naturhaushalt" und "Umwelt" mit Hilfe der OEkologie. Dem folgt ein Pladoyer fur die Akzeptanz der eingeschrankten Konkretisierbarkeit dieser Rechtsbegriffe, verbunden mit der Forderung nach Ausgleich dieser Unzulanglichkeit durch Einbau spezifischer Prozeduralisierungsmechanismen in das chemikalienrechtliche Verwaltungsverfahren. Die mangelnde Effektivitat der gegenwartig vorhandenen verfahrensrechtlichen Instrumente zur Minderung stoffspezifischer Umweltrisiken wird konstatiert. Dies erfordert ein neues Risikorecht. Naturwissenschaftliche Grundlagen der fur das Gefahrstoffrecht einschlagigen Prozeduralisierungsform eines Umweltmonitoring-Systems werden dargestellt und denkbare Strukturen einer Institutionalisierung dieses Systems im Chemikaliengesetz aufgezeigt.