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Beskrivelse
Seit Begrundung des europaischen Vergaberechts bis heute ist ungeklart, ob und - falls ja - nach welchen Kriterien und mit welchen Rechtsfolgen die Vergabe oeffentlicher Auftrage dahingehend untersucht werden kann, ob darin gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen liegen. Diese Fragen haben in den vergangenen Jahren eine neue Dimension dadurch erhalten, dass die oeffentlichen Auftraggeber in den Mitgliedstaaten immer haufiger im Wege der Auftragsvergabe politische Ziele verfolgen (mussen), die jenseits des Hauptziels der regulierten Vergabe liegen, mit oeffentlichen Mitteln den wirtschaftlich gunstigsten Einkauf zu gewahrleisten. Solche, so genannte vergabefremde Ziele sind zum Beispiel der Umweltschutz, die Tariftreue, die Frauenfoerderung oder die Schaffung von Arbeitsplatzen.