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Beskrivelse
Seit Jahrzehnten werden die Falle der eigenverantwortlichen Selbst- und der einverstandlichen Fremdgefahrdung sowohl in der Rechtsprechung als auch von der herrschenden Lehre als Konstellationen der objektiven Zurechnung behandelt, wobei ihre inhaltliche Abgrenzung mithilfe des Tatherrschaftskriteriums aus der Beteiligungsdogmatik erfolgt. Dies verwundert nach Ansicht der Autorin, da die Rechtsfiguren der objektiven Zurechnung sowie der Beteiligung nach herrschender Meinung zwei dogmatisch und verbrechenssystematisch voneinander zu unterscheidende Kategorien sind. Daher untersucht sie ausfuhrlich sowohl die Falle der Selbst- und Fremdgefahrdung als auch das Verhaltnis der beiden Kategorien zueinander. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass das herrschende dualistische Verstandnis von Zurechnung und Beteiligung nicht uberzeugt und vielmehr von einem einheitlichen Zurechnungstatbestand, der sowohl die Kategorie der objektiven Zurechnung als auch der Beteiligung umfasst, auszugehen ist.