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Beskrivelse
In Rechtsprechung und Literatur wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, das Delikt der Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) sei nur eigenhandig begehbar. Bei einer Schuldzurechnung mittels der actio libera in causa wird dem Tater jedoch nicht das Fahren, sondern das Trinken als Unrecht vorgeworfen. Diesem Widerspruch widmet sich die vorliegende Studie. Untersucht wird die gangige Anwendung der a.l.i.c. bei 316. Es wird dann dargestellt, dass sich die Eigenhandigkeit der Trunkenheitsfahrt nicht begrunden lasst und die Rechtsprechung dieses Delikt auch oftmals nicht wie ein eigenhandiges behandelt. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, dass 316 auch in mittelbarer Taterschaft begehbar ist."