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Beskrivelse
Irrefuhrende Ermittlungsmethoden und Vernehmungsmuster gehoren seit jeher zum Repertoire der Strafverfolgungsbehorden und sind nach wie vor aus dem Ermittlungsverfahren nicht hinwegzudenken. Die StPO bezieht zu deren Einsatz in der Beschuldigtenvernehmung insoweit Stellung, als sie in 136a Abs. 1 Satz 1 ein Tauschungsverbot fur die Vernehmung statuiert und in 136 Abs. 2 anordnet, dass die Vernehmung dem Beschuldigten die Gelegenheit geben soll, Verdachtsgrunde zu beseitigen und entlastende Umstande vorzubringen. Tobias Muller folgert daraus, dass die Vernehmung entgegen der herrschenden Meinung ausschliealich der Gewahrung rechtlichen Gehors zur Beseitigung eines vorliegenden Verdachts dient, weshalb in der Vernehmung nichts geschehen darf, was dieser Entlastungsfunktion zuwiderlauft. Entgegen diesem Verbot erhobene Aussagen durfen regelmaaig nicht verwertet werden. Auaerhalb der Vernehmung ist der Beschuldigte durch die Selbstbelastungsfreiheit partiell vor Irrefuhrungen geschutzt.