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Beskrivelse
Obwohl die Ruckforderung von EG-vertragswidrigen Beihilfen durch die Kommission politisch brisant und fur begunstigte Unternehmen existenzbedrohend ist, ist sie erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gemeinsamen Markt zu verhindern. Die Kommission verfugt aber nicht uber alle erforderlichen Befugnisse, mit deren Hilfe sie dieses Gemeinschaftsziel verwirklichen kann. Die Ruckforderung gemeinschaftswidriger Subventionen ist ihr oftmals faktisch und rechtlich unmoglich. Dieses Ruckforderungsdilemma, das umfassend dargestellt wird, kann bereits bei seiner Entstehung gelost werden, indem weitere, mitgeschriebene Kompetenzen (implied powers) aus dem Beihilfenrecht des EG-Vertrages hergeleitet werden. Die Kommission hat die Befugnis, anzuordnen, dass Beihilfen, die unter Verstoss gegen das Notifikationsgebot und Durchfuhrungsverbot des Art. 93 Abs. 3 EGV gewahrt wurden, vorlaufig, das heisst bis zur Entscheidung uber die Vereinbarkeit des Beihilfenvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt, zuruckzufordern sind."