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Beskrivelse
Am 19. Januar 1972 trat das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es loste das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 ab, das sich auch nach Ansicht der Bundes- regierung1) zumindest in den ersten Jahren im groen und ganzen bewahrt hatte, jedoch nach 20jahriger Geltung den inzwischen gewandelten gesellschaftlichen An- schauungen uber das Verhaltnis von Kapital und Arbeit in vielen Punkten nicht mehr entsprach. Trotz vielfacher gesellschaftlicher und technischer Veranderungen war das Betriebs- verfassungsgesetz von 1952 (BetrVerfG 52) in den fast 20 Jahren seiner Geltungs- dauer nur geringfugig geandert und dabei auch in keinem Punkt echt weiter- entwickelt worden. Es bestand daher bei allen im 6. Bundestag vertretenen Par- teien Einigkeit daruber, es nicht bei einer bloen Novellierung einzelner Punkte zu belassen, sondern eine grundsatzliche Neuordnung der Betriebsverfassung anzu- streben2). Lediglich uber Art und Umfang der Neuordnung der Betriebsverfassung gingen die Ansichten auseinander. Das jetzt gultige Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (BetrVerfG 72) ist eine neue 3 Kodifikation des Betriebsverfassungsrechtes), was schon rein auerlich darin zum Ausdruck kommt, da die Zahl der Paragraphen wesentlich vermehrt worden ist. Es regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Ver- tretungsorgane auf b e t r i e b I i c h Ebene e r und klammert die Neuregelung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene bewut aus. Hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bleiben gema 129 BetrVerfG 72 die 76 bis 77 a), 81, 85 und 87 des BetrVerfG 52 weiterhin gultig.