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Beskrivelse
Konzerne lassen sich in Vertragskonzerne, einfache faktische Konzerne und qualifizierte faktische Konzerne unterteilen. Das AktG tritt aber nur bezuglich des Vertragskonzerns und des einfachen faktischen Konzerns in Kraft. Die Notwendigkeit des Minderheitenschutzes ist auch beim qualifizierten faktischen Konzern sehr gross. Das Rechtsinstitut, das beim qualifizierten faktischen Konzern die Minderheiten gegen qualifizierte Konzernherrschaft schutzt, ist deshalb in den Literaturen entwickelt und auch in der Rechtsprechung des BGH angenommen worden. Danach koennen sich die abhangige Aktiengesellschaft und ihr aussenstehender Aktionar beim qualifizierten faktischen Aktienkonzern verhalten, als ob ein Beherrschungsvertrag bestunde. Es stellen sich die Fragen, unter welchen Bedingungen das Bestehen des qualifizierten faktischen Konzerns angenommen wird, ob er legalisiert werden kann, welche Rechtsfolgen in Betracht kommen koennen, und welche rechtlichen Massnahmen den qualifizierten faktischen Konzern im voraus verhindern koennen. Antworten auf diese Fragen zu geben ist die Aufgabe dieser Arbeit.