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Beskrivelse
Was in heutigen Rechtsordnungen zivilrechtlich einen Willensmangel bildet und strafrechtlich als Erpressung oder Notigung verfolgt wird, war bereits im romischen Recht eine hybride Materie. Die Autorin geht mit einer umfassenden Analyse der 'formula Octaviana' bei Cicero dem Ursprung der 'actio quod metus causa' im gewaltgepragten Kontext der spaten Republik auf den Grund und untersucht die Entwicklung dieser besonderen Klage, die im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Bestrafung des Taters und dem Bedurfnis der Schadenswiedergutmachung beim Opfer stand. Zentral ist die Auslegung des 'quadruplum' als Strafe fur die Furchterregung und nicht fur die unterbliebene Restitution. Auch rein sachverfolgende Klagealternativen werden beleuchtet.