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Beskrivelse
Der Grundsatz der OEffentlichkeit des Strafverfahrens ist gleichermassen anerkannt, wie in seinen Konsequenzen umstritten. Grund hierfur sind die aufeinandertreffenden Rechtsguter, namentlich das Allgemeine Persoenlichkeitsrecht sowie die Kommunikationsfreiheiten und die Funktionsfahigkeit der Strafrechtspflege. Die Autorin zeigt, dass auf einer straftheoretischen Grundlage eine Erweiterung des Verstandnisses der OEffentlichkeit von Strafverfahren notwendig ist, das sich als "regulierte Medienoeffentlichkeit" beschreiben lasst. Ebenso wird aufgezeigt, dass ein verfahrensspezifisches Verstandnis von OEffentlichkeit erforderlich ist und das EMoeGG ein erster, richtiger Schritt ist, aber dem gefundenen Verstandnis noch nicht genugt.