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Beskrivelse
Die Regelung der Mangelgewahrleistung in dem am 1.1.1988 fur zunachst 11 Staaten in Kraft getretenen UN-Kaufrecht von 1980 ist gegenuber dem Haager Kaufrecht infolge des notwendigen Ausgleichs der Interessengegensatze zwischen Verkaufernationen und den Landern der Dritten Welt erweitert und verscharft worden. Die Begriffe der Vertragswidrigkeit der Ware, des Gefahrubergangs, der Entstehung, Fortdauer und des Ausschlusses der Verkauferhaftung werfen in diesem neuen Einheitsrecht somit in Rechtstheorie und Rechtspraxis zahlreiche Auslegungsprobleme auf."