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Macht und Ohnmacht politischer Institutionen

- 17. Wissenschaftlicher Kongre der DVPW 12. bis 16. September 1988 in der Technischen Hochschule Darmstadt

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Beskrivelse

Die politikwissenschaftliche Auseinandersetzung mit politischen Institutionen weist bemerkenswerte Schwankungen in bezug auf Intensität, Interpretation und Bewertung auf. Die Fragestellung gehört zu den wahrhaft "klassischen" dieser Disziplin. Im Deutschland des 20. Jahrhunderts bestimmte vor allem die Suche nach einer angemessenen Deutung und Popularisierung der für Deutschland neuen demokratischen Institutionen das Denken: in den rudimentär bleibenden Ansätzen zu einer Politikwissenschaft nach 1918, anläßlich der inneren Transformation der demokratischen Institutionen zwi­ schen 1930 und 1933 und dann nach dem Kriegsende von 1945, als die Politikwissenschaft unter kräftiger Nachhilfe der Besatzungsmächte allmählich zu einer relativ breit veranker­ ten Universitätsdisziplin heranwuchs. Die Intensität der "Institutionenkunde" in den fünfziger Jahren, die fehlende theoretische Tiefe und ihr zu unreflektiert ausschließlicher Bezug auf die Insti­ tution als Ausgangspunkt von legitimer Politikdefinition und Entscheidungsbil­ dung rief eine wissenschaftliche Kritik hervor, die in den sechziger Jahren immer grundsätzlicher wurde. Als sich dann Gesellschaftstheorien durchsetzten, nach denen ökonomische Bewegungsgesetze die Politik determinierten, gesell­ schaftliche Strukturen und machtbestimmte Prozesse allenfalls eine relative Autonomie der Politik zuließen, erschienen die politischen Institution kaum noch als relevanter Ort legitimierter Entscheidung und damit als lohnendes Objekt politikwissenschaftlichen Fleißes. Die sozial- und gesellschaftswissenschaftliche Prägung der Politikwissen­ schaft, die ab Ende der sechziger Jahre hervortrat, bestand überdies unnach­ sichtiger auf einer Klärung dessen, was unter dem Begriff der "Institution" denn nunzu verstehen sei. Institutionen, so darf heute konstatiert werden, sind neben den bekannten verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Einrichtungen auch rechtliche Gestaltungsprinzipien und rechtlich normierte gesellschaftliche Verhaltensmuster, wie etwa das Mehrheitsprinzip.

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