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Beskrivelse
Bei Mietvertragen fallt der Vertragsschluss und der Mietbeginn, an dem die Uberlassung der Mietsache an den Mieter erfolgen soll, haufig auseinander. Weitverbreitet ist die Ansicht, dass sich die Mietvertragsparteien in diesem Vertragsstadium etwa durch eine -Stornierung- des Vertrages leichter als nach der Uberlassung der Mietsache von der vertraglichen Bindung losen konnen. Zur Beantwortung der Frage, ob sich die Parteien eines Mietvertrages vor Uberlassung der Mietsache an den Mieter unter leichteren Bedingungen als nach der erfolgten Gebrauchsuberlassung von der Vertragsbindung losen konnen, werden die einzelnen Gesichtspunkte, unter denen eine Auflosung des Mietvertrages sowohl vor als auch nach der Uberlassung der Mietsache an den Mieter in Betracht kommen kann, umfassend herausgearbeitet, erortert und dann vergleichend gegenubergestellt."