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Beskrivelse
Der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat einerseits Interesse an der Gewahrung von notwendigen Behandlungen und andererseits Interesse an der Einhaltung der Leistungswirtschaftlichkeit. Bei der Krankenhausbehandlung als die aufwendigste Leistungsform kollidieren diese widerstreitenden Interessen voneinander am erheblichsten. Trotzdem sind die Leistungskriterien der Krankenhausbehandlung in 2, 12 und 39 Abs. 1 SGB V unbestimmt und die daraus folgende Entscheidungsunsicherheit ermoeglicht haufig die gesetzliche und sozialpolitische Steuerung der Krankenhausversorgung. In diesem Zusammenhang ist das Ziel der Autorin zunachst den Inhalt der unbestimmten Anspruchsvorschrift uber die Krankenhausbehandlung naher zu beleuchten. Sie geht insbesondere der Frage nach, wer fur die Konkretisierung der unbestimmten Regelungen verantwortlich ist. Seit 2004 erlegt der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss weitreichende Kompetenz zur Entscheidung uber die Infrastruktur des Gesundheitswesens auf. Somit sollte auch die Frage nach dessen Legitimation insbesondere in Hinsicht auf die Garantie der Leistungsanspruche des Versicherten gestellt werden.