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Beskrivelse
Die sich aus der Insolvenzordnung (InsO) fur das Mobilien-Leasing ergebenden Konsequenzen losten bereits weit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1999 grosse Unruhe aus. Die im Jahre 1994 verabschiedete Insolvenzordnung unterwarf zunachst Mobilienleasingvertrage dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach 103 Abs. 1. Es wurde befurchtet, dass die Leasingforderungen daher mit Eroffnung des Insolvenzverfahrens erloschen waren. Eine Vorausabtretung von Leasingforderungen ware danach wirkungslos gewesen.
Der Gesetzgeber verabschiedete aber noch vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung eine Korrektur, die mit der Anfugung des 108 Abs. 1 "Satz 2" InsO auch kunftig die insolvenzfeste Refinanzierung von Leasingvertragen ermoglichen sollte.
Der Verfasser geht der Frage nach, ob diese Korrektur einerseits notwendig war und ob damit andererseits die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers tatsachlich sichergestellt ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten sichergestellt wurde, andererseits aber eine Reihe neuer Problemfelder geschaffen wurde, die zukunftig noch erhebliche Schwierigkeiten erwarten lassen."