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Beskrivelse
Die im Zweiten Weltkrieg und heute geltenden Verbote von Kulturgutbeschlagnahmen in bewaffneten Konflikten werden in dieser Arbeit eroertert. Das altere Voelkerrecht schutzte wenige Arten von Kulturgutern unmittelbar; fur nicht erfasste Objekte bot es nur mittelbaren Schutz. Das heutige Recht hingegen schutzt Kulturguter fast ausnahmslos; sowohl Staaten als auch Individuen haben Anspruche auf Restitution beschlagnahmter Kulturguter. Den sowjetischen Beutekunstbeschlagnahmen stand die Haager Landkriegsordnung grundsatzlich entgegen. Das Recht der Besatzung erlaubte aber Kulturgutbeschlagnahmen, soweit die UdSSR einen Anspruch darauf hatte. Der ergab sich aus kompensatorischer Restitution: sie liess Beschlagnahmen soweit zu, als die UdSSR im Krieg durch Deutschland Kulturgutverluste erlitt. Aber die Beschlagnahmen uberstiegen die sowjetischen Schaden bei weitem. Um heutzutage eine Realisierung der Restitutionen zu erreichen, ware eine Mediation durch die UNESCO notwendig.