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Beskrivelse
Dem strafprozessualen Zwischenverfahren wird eine wichtige Kontrollfunktion zugesprochen: Es soll sicherstellen, dass unnotige Hauptverhandlungen im Interesse des Angeschuldigten und zur Entlastung der Gerichte vermieden werden. Dieser theoretischen Schlusselstellung beim Ubergang des Vorverfahrens in das Hauptverfahren stehen statistische Erkenntnisse entgegen. In 99 % aller Zwischenverfahren wird die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese Zahl provoziert die Ausgangsfrage der vorliegenden Arbeit: Was ist von einem angeblich -wichtigen- Verfahrensabschnitt zu halten, dessen Ausgang mit der fast grosstmoglichen Wahrscheinlichkeit schon feststeht?"