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Beskrivelse
Die Gewahrleistungsregelungen im Kaufrecht des BGB ( 459 ff.) sind unzulanglich, die im heutigen Geschaftsverkehr aus mangelhaften Kaufsachen entstehenden Konflikte sachgerecht zu losen: Auffallig sind die Ausweitung einer Quasi-Garantiehaftung aufgrund fiktiver Zusicherungserklarung ( 463, 480) und die Anwendung des unzuverlassigen Abgrenzungskriteriums von Mangel- und Mangelfolgeschaden fur die Anspruche aus positiver Vertragsverletzung. Als rechtsfortbildender Ansatz versucht die vorliegende Arbeit, statt nach dogmatisch-begrifflichen Modifikationen nach materiellen Zurechnungsgrunden zu suchen, aus denen die zur Begrundung angemessener Zurechnungskriterien erforderlichen normativen Pramissen deduziert werden konnen. Diese werden dann vom Verfasser in Form einer leistungsbezogenen Verhaltenspflicht der Anspruchsgrundlage der positiven Vertragsverletzung zugeordnet."