Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Bislang ist nicht abschliessend geklart, ob es ein verfassungsrechtliches Prinzip der Vorsorgefreiheit fur Beamte gibt, woraus es sich ableiten liesse und wie weit es reicht. Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob die Vorsorgefreiheit ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist. In der verfassungs- und beamtenrechtlichen Literatur ist die Vorsorgefreiheit noch nicht umfassend behandelt worden. Die Arbeit leitet ein solches Prinzip sowohl individuell-grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 GG als auch institutionell-beamtenrechtlich aus Art. 33 Abs. 5 GG her. An diesem Massstab wird sodann die allgemeine Krankenversicherungspflicht gemessen, die seit 2009 in 193 Abs. 3 VVG normiert ist. Danach sind Beamte verpflichtet, fur denjenigen Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe erfasst wird, eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Dies erweist sich als unverhaltnismassiger Eingriff in die Vorsorgefreiheit.