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Beskrivelse
Die Seeschiffahrt unterliegt wie die anderen Verkehrsarten den Vorschriften des europaischen Kartellrechts. Allerdings ist die allgemeine Kartellverfahrensordnung nicht auf diesen Sektor der Verkehrswirtschaft anwendbar. Der Kommission standen daher verfahrensmassig keine Mittel zur Verfugung, um Verstosse gegen die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages zu ahnden. Diese Rechtslage anderte sich mit Inkrafttreten der Verordnung des Rates Nr. 5056/86, die eine Gruppenfreistellung fur Linienschiffahrtskonferenzen und andere Kooperationen sowie Kartellverfahrensvorschriften fur die Seeschiffahrt enthalt. Diese Verordnung soll erganzt werden durch eine Gruppenfreistellungsverordnung fur Konsortien. Die Untersuchung gibt einen Uberblick uber Kooperationen in der Seeschiffahrt, untersucht die Anwendung europaischen Kartellrechts auf sie und wurdigt die Verordnung Nr. 4056/86 sowie den Verordnungsentwurf fur eine Gruppenfreistellung fur Konsortien."