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Beskrivelse
Stehen akquisitorische Leistungen beim Warenvertrieb im Vordergrund, werden Produkte im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen am Markt angedient. Vor allem fur Markenprodukte ist die qualitative Eignung der eingeschalteten Handler entscheidend, wodurch vertikale Bindungen (Absatz-, Bezugs- und Vertriebsbindungen) notwendig werden. Die Motive fur die vertikalen Bindungen sind in horizontalen und vertikalen Externalitaten zu finden. Die vertikalen Bindungen beseitigen oder begrenzen die Externalitaten und sind folglich fur die Konsistenz des Vertriebssystems unerlasslich. Am Beispiel des europaischen Automobilvertriebs ist zu untersuchen, wie diese vertikalen Bindungen im europaischen Wettbewerbsrecht bewertet wurden und ob gegebenenfalls ein Verbot dieser Bindungen gem. Art. 81 Abs. 1 EG in vielen Fallen unbegrundet ist. Die bisherige Wettbewerbspolitik der EG belegt, dass keine einheitliche, oekonomisch valide Grundlage fur die Bewertung selektiver Vertriebssysteme entwickelt wurde. Da sich Gruppenfreistellungen, insbesondere im Automobilsektor, nicht bewart haben, ist im Sinne eines more economic approach eine wettbewerbliche Abwagung im Rahmen von Art. 81 Abs. 1 EG vorzunehmen.