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Beskrivelse
Der Konzernverantwortlichkeit und dem Konzernprivileg wird vermehrt ein gegenseitiges Rechtfertigungsmuster bzw. eine wechselseitige Kompensation zugesprochen. Demnach sollen sich beide Aspekte gegenseitig bedingen und zwei untrennbar verbundene Aspekte desselben Sachverhalts darstellen. Dieses Junktim kommt in der Praxis insbesondere dann zum Ausdruck, wenn zur Rechtfertigung der bussgeldrechtlichen Inanspruchnahme einer Muttergesellschaft auf das Konzernprivileg verwiesen wird. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Annahme dem Grunde nach zutreffend ist und Allgemeingultigkeit besitzt. Dabei werden die Voraussetzungen der beiden Erscheinungsformen gegenubergestellt sowie mehrere Fallbeispiele jenseits des paradigmatischen Mutter-Tochter-Verhaltnisses untersucht.