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Beskrivelse
Im Rahmen der 9. GWB-Novelle hat sich der deutsche Gesetzgeber fur eine weitere Angleichung an das europaische Kartellbussgeldrecht entschieden. Die Neuregelung in 81 Abs. 3a GWB knupft an den europaischen Unternehmensbegriff (wirtschaftliche Einheit) an und erweitert den Kreis der Bussgeldadressaten auch im deutschen Kartellbussgeldrecht auf die Konzernmutter. Da sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, eine entspre-chende Regelung ins Kartellzivilrecht aufzunehmen, wird in diesem Werk die Frage beantwortet, ob sich eine zivilrechtliche Haftung der wirtschaftlichen Einheit bereits de lege lata anderweitig begrunden lasst. Bei der Schadensersatzhaftung der Muttergesellschaft fur Kartellrechtsverstosse ihrer Tochter wird im Ergebnis auf eine konzernwei-te Compliance-Pflicht abgestellt. Die zivilrechtliche Haftung ist damit im Kartellrecht, wie auch bei der deliktischen Haftung der Eltern fur ihre Kinder, auf eine eigene Aufsichtspflichtverletzung der Muttergesellschaft gestutzt.