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Beskrivelse
Die spartanische Staatsverfassung weist im Vergleich mit den ubrigen griechischen Staaten der archaischen und klassischen Zeit eine Reihe von Spezifika auf - etwa das Doppelkonigtum, das in einem standigen Spannungsverhaltnis zu den Gremien der Burgerschaft gestanden zu haben scheint. Die in der modernen Forschung gangige Ansicht besagt, daa das Konigtum erst im Zuge eines langeren Prozesses seine typische Auspragung erfahren hat, indem es kontinuierlich Befugnisse an andere Behorden, insbesondere das Ephorat, abgeben muate, bis es im 5. Jahrhundert faktisch unter der standigen Aufsicht der Volksvertreter stand.