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Beskrivelse
Sind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht Entscheidungsspielraume belasst? In einer vergleichenden Gegenuberstellung von Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwachen des materiellen Rechts liessen sich durch erganzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch konnen die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es konnten, lasst es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.