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Beskrivelse
Die Informationsintermediare sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Sie gestalten die technischen Plattformen und schaffen Kommunikationsraume. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediare und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten geschutzt werden. Eine Kommunikation des aktiven Nutzers innerhalb einer nicht offentlichen Gruppe kann eine Form der Massenkommunikation sein, wenn der potenzielle Adressatenkreis eine beliebige Offentlichkeit darstellt, weil die Freunde ohne Ansehung der konkreten Person ausgewahlt werden. Fur die untersuchten Informationsintermediare als US-amerikanische juristische Personen besteht ein luckenhafter Grundrechtsschutz. Die Informationsintermediare konnen auch bei der isolierten Verbreitung fremder Inhalte von den Medienfreiheiten geschutzt sein, wenn der Verbreitung entweder eine eigene Stellungnahme zugrunde liegt oder die Presse-Grosso Rechtsprechung entsprechend Anwendung findet.