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Beskrivelse
Die zunehmenden Finanznote der Gemeinden verleihen seit einiger Zeit der Frage besonderes Gewicht, wie es mit den eigenen Moglichkeiten der Gemeinden zur Steuererhebung bestellt ist. Uber finanzverfassungskraftige Gesetzgebungszustandigkeiten aufgrund Art. 105 f.GG verfugen die Gemeinden grundsatzlich nicht. Ihr in den Kommunalabgabengesetzen der Lander ausgewiesenes Steuerfindungsrecht leitet sich von der Steuerregelungskompetenz der Lander ab, die den Gemeinden insoweit ihre eigenen Zustandigkeiten ganz oder teilweise uberlassen. Dabei haben die Lander die gemeindliche Steuerregelung allerdings uberwiegend unter Genehmigungsvorbehalte gestellt. Die aus der Anwendung dieser Genehmigungsvorbehalte resultierenden einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Sie sind in einem sensiblen Schnittpunkt von Steuer- und Finanzverfassungsrecht, Kommunalverfassungsrecht und verfassungsrechtlicher Gewahrleistung der kommunalen Selbstverwaltung angesiedelt."