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Beskrivelse
Der Erlass eines Bebauungsplans erfordert die Einhaltung eines strikt festgelegten, oft langwierigen Verfahrens, an dessen Ende der Plan als einseitig-hoheitliche Anordnung ergeht. Der stadtebauliche Vertrag basiert hingegen auf Verhandlungen gleichberechtigter Partner. Damit steht der Gemeinde ein Instrument zur Verfugung, das flexible, einvernehmliche Entscheidungen verspricht. Da jedoch durch stadtebauliche Vertrage die Anforderungen, die das Baugesetzbuch an eine rechtsstaatliche Planung stellt, nicht unterlaufen werden durfen, ist der Einsatz des Instruments begrenzt. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes zwischen Flexibilitat und Rechtsstaatlichkeit der Bauleitplanung werden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens die rechtlichen Grenzen des Einsatzes stadtebaulicher Vertrage herausgearbeitet und Moglichkeiten bei der Vertragsgestaltung aufgezeigt.