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Beskrivelse
Die zunehmende Entwicklungshilfetatigkeit seitens der Gemeinden wirft die Frage nach ihrer Zulassigkeit auf. Der Handlungsrahmen der Gemeinden ist abgesteckt durch den Inhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und das Zustandigkeitsgefuge des Grundgesetzes zwischen Bund und Landern. Dieses belasst den Gemeinden die Moglichkeit zu sogenannter mittelbarer Entwicklungshilfe."