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Beskrivelse
Das Kausalabgaberecht ist massgeblich durch die Gerichtspraxis ausgestaltet worden. Die Rechtsprechung erscheint wenig gefestigt und belasst den Gemeinwesen einen weiten Spielraum in der Ausgestaltung und Legiferierung der Abgabe. Die Bemessungsgrundsatze wie auch die aus dem Legalitatsprinzip abgeleiteten Anforderungen gelten im Kausalabgaberecht nicht in einem strengen Sinn, sondern sind aus unterschiedlichen Grunden Lockerungen und Relativierungen zuganglich. Die vorliegende Abhandlung leistet einen Beitrag, diese Grundsatze scharfer zu fassen und das Kausalabgaberecht nicht zu einem Bereich werden zu lassen, der weitgehend von Praktikabilitatsuberlegungen gepragt ist.