Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Schon 2009 hat der EuGH die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als öffentliche Auftraggeber im EU-vergaberechtlichen Sinn eingestuft. Sie sind damit bei Auftrags- und Konzessionsvergaben über dem sog. Schwellenwert an das – europarechtliche Vorgaben umsetzende – GWB-Vergaberecht gebunden.Demgegenüber hat der EuGH im Jahr 2013 berufsständischen Einrichtungen wie Ärztekammern die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber abgesprochen. Sie fallen demnach nicht in den Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts, sind bei ihren Beschaffungen also regelmäßig "nur" den für sie geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben unterworfen.Im Licht der beiden angesprochenen EuGH-Urteile beschäftigt sich die Arbeit mit der Auftraggebereigenschaft Kassenärztlicher Vereinigungen, die angesichts ihrer gesundheitssystemischen Stellung Gemeinsamkeiten sowohl mit gesetzlichen Krankenkassen als auch mit Ärztekammern aufweisen.