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Beskrivelse
Die Missbrauchlichkeit unternehmerischen Marktverhaltens ist zentrales Kriterium deutscher und EU-kartellrechtlicher Verbote, die auch privatrechtlich durchgesetzt werden konnen. Diese Verbote richten sich aber nur an Unternehmen, die marktbeherrschend sind oder relative Marktmacht innehaben. Der auf 242 BGB gestutzte Rechtsmissbrauchseinwand findet demgegenuber auf alle Privatrechtssubjekte Anwendung, einschliesslich Unternehmen unabhangig ihrer Marktstellung. Sowohl das kartellrechtliche Missbrauchsverbot als auch der Rechtsmissbrauchseinwand ermoglichen Marktteilnehmern, die von behindernden unternehmerischen Praktiken betroffen sind, die privatrechtliche Abwehr solcher Praktiken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob der Einsatz des 242 BGB zur Kontrolle unternehmerischen Verhaltens eine im Kartellrecht zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung unterlauft, dass behinderndes Wettbewerbsverhalten unterhalb der kartellrechtlichen Aufgreifschwellen unbedenklich ist.